Illegale Drogen

Umgangssprachlich werden bei uns Stoffe als Drogen bezeichnet, die auf das psychische und/oder physische Befinden des Menschen oft in gefährlicher Weise einwirken und starke Abhängigkeit zur Folge haben können.

Sie werden absichtlich mit dem Ziel konsumiert, einen Rausch herbei zu führen bzw. einen erheblich veränderten Bewusstseinszustand.

Die bekanntesten Drogen sind Heroin, Kokain, Haschisch und Ecstasy. Früher wurden immer wieder die Begriffe „weiche“ und „harte“ Drogen gebraucht. Zu den so genannten „weichen“ Drogen wurden u. a. die Cannabisprodukte Marihuana und Haschisch gerechnet. In der Zwischenzeit liegen hier neue wissenschaftliche Erkenntnisse vor. Diese Rauschgifte können zu seelischer Abhängigkeit führen. Lesen Sie mehr darüber unter nur ein bisschen Kiffen. (http://www.elternkreis-ulm.de/sucht-und-suchtmittel/kiffen/)

„Harte“ Drogen wie Opium, Morphium und Heroin führen ebenfalls zu einer seelischen, darüber hinaus aber auch zu einer schnellen körperlichen Abhängigkeit.
Ohne die ständige Zufuhr des Suchtstoffs reagiert der Körper vorübergehend mit quälenden Entzugserscheinungen. Das sind z. B. Händezittern, Schweißausbrüche, Schla􀀄osigkeit und nervöse Rastlosigkeit.

Eine Sonderstellung nehmen Kokain und die Amphetamine ein. Man zählt sie zu den „harten“ Drogen, weil bei ihnen die extrem hohe psychische Abhängigkeit im Vordergrund steht, die meist nur mit einer Langzeittherapie überwunden werden kann. Ausführliche Informationen über Drogen finden Sie im Wissenspool der Drogenhilfe Ulm und unter www.mindzone.info.
Ohne behördliche Erlaubnis ist jeder Umgang mit Drogen im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes strafbar, dies gilt auch für den Erwerb geringer Mengen von Haschisch, Marihuana oder LSD.

Auch bestimmte Schmerz-, Beruhigungs- und Schlafmittel oder codeinhaltige Hustenstiller, die in Deutschland verschreibungspflichtig sind, können bei regelmäßiger Einnahme zur Sucht führen. Der Unterschied zwischen beruhigender und berauschender Wirkung ist abhängig von der Dosis. Ihre Herausgabe unterliegt dem Arzneimittelgesetz und sie dürfen somit nicht frei gehandelt werden. Unter „Usern“ ist es jedoch weit verbreitet, sich im Internet Informationen über ein bestimmtes Krankheitsbild zu besorgen, um sich dann bei verschiedenen Ärzten das gewünschte Medikament verschreiben zu lassen.

Jugendliche und Heranwachsende fühlen sich stark und unverletzlich. Daher sind sie sehr risikobereit und scheuen sich oft nicht, legale oder illegale Drogen und/oder Medikamente miteinander zu konsumieren. Die Risiken und gegenseitigen Wechselwirkungen von Mischkonsum lassen sich nicht abschätzen. Oftmals verstärken sich die Wirkstoffe untereinander erheblich und werden somit zu einer sehr großen Belastung für den Körper.

Der Mischkonsum von unterschiedlichen Drogen ist grundsätzlich bedenklich. Die meisten Todesfälle durch Partydrogen sind auf Mischkonsum zurückzuführen. Im Zweifelsfall rufen Sie sofort den Notarzt (Tel. 112) und helfen Sie, wie hier (http://www.elternkreis-ulm.de/notfall/was-tun-im-notfall/) beschrieben.

Bleiben Sie nicht untätig!
Im Elternkreis können Sie lernen, die suchtbedingten Verhaltensweisen Ihres Kindes zu verstehen, Zusammenhänge zu begreifen und neue Wege zu gehen. Abhängigkeit zu überwinden gelingt meist nicht allein, sondern nur mit kompetenter
Hilfe (http://www.elternkreis-ulm.de/wissenswertes/beratungsstellen-der-umgebung/).

Wir helfen!

0151 - 75 04 92 90

selbsthilfe@Elternkreis-ulm.de



Was tun im Notfall?

Richtiges Verhalten im Notfall ist überlebenswichtig!



Sucht- und Drogenhotline

Erfahrene Fachleute aus der Drogen-
und Suchtberatung sind 24 h täglich erreichbar (! kostenfplichtig !)

01805 - 313031

Anwaltsnotdienst

für den Landgerichtsbezirk Ulm und Memmingen

0170 - 51 31 226